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JustG NRW§ 97 Anwendbarkeit der Grundbuchordnung auf Bergwerke
Stand: 26.08.2026
Die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften der Grundbuchordnung und dieses Gesetzes finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auf Bergwerke und andere selbstständige Gerechtigkeiten entsprechende Anwendung.